Eintrag "Historisches Kfz"

Der Eintrag "Historisches Fahrzeug" in den Typen- und Zulassungsschein kann nur erfolgen, wenn das Fahrzeug den Baujahrsdefinition entspricht. Den Eintrag bekommt man durch die zuständige Genehmigungsbehörde und nur nachdem der Nachweis der Originalität und Erhaltungswürdigkeit erbracht wurde.
 

Notwendige Unterlagen

Man benötigt bei der Landesprüfstelle:

  • Auszug aus der Liste der "Historischen Fahrzeuge" gem §131b KFG. Dieser ist bei den Firmen Eurotax oder Autopreisspiegel erhältlich
  • Typenschein
  • Nachweis über das Datum der erstmaligen Zulassung bzw. des Baujahrs
  • 2 Fotos von links vorne
  • Besitznachweis und technisches Datenblatt des Fahrzeuges
  • manchmal auch ein Lärmgutachten
Zusätzlich ist eine Vorführung des Fahrzeuges erforderlich, bei der überprüft wird, ob das Fahrzeug noch dem Originalzustand und dem Erhaltungszustand 1 - 3 entspricht. Hierfür kann auch ein Gutachten eines Sachverständigen für historische Kraftfahrzeuge verlangt werden. Die Entscheidung über die Beibringung dieser oder zusätzlicher Nachweise obliegt der Genehmigungsbehörde. Die Kosten für den Eintrag liegen, je nach Landesprüfstelle zwischen 39 und 200 Euro.

Tipp: Unbedingt bei der jeweiligen Landesprüfstelle vorab (!) nachfragen, welche Unterlagen wirklich erforderlich sind bzw. akzeptiert werden.

Fahrbeschränkung
Historische Kraftwagen dürfen nur an 120 Tagen pro Jahr verwendet werden, historische Krafträder nur an 60 Tagen pro Jahr. Über diese Verwendung sind fahrtenbuchartige Aufzeichungen zu führen und der Behörde auf Verlangen vorzulegen. Die Eintragung in das Fahrtenbuch ist so zu führen, dass die jeweilige Fahrt bereits vor deren Antritt ausgefüllt sein muss. Diese Eintragung muss das Datum, den Zweck der Fahrt und den Standort enthalten. Nachträglich ist das Ziel und die zurückgelegten Kilometer zu ergänzen. Das Fahrtenbuch ist ständig mitzuführen und 5 Jahre aufzubewahren. 

"Pickerl"-Intervalle

Die wiederkehrende §57a-Begutachtung ist bei historischen Kraftfahrzeugen alle 2 Jahredurchzuführen. Voraussetzung dafür ist der gültige Eintrag "Historisches Kraftfahrzeug" in den Typen- bzw. Zulassungsschein. Im Zuge von §57a-Begutachtungen bei historischen Fahrzeugen sind die fahrtenbuchartigen Aufzeichnungen der letzten 2 Jahre, sowie das Genehmigungsdokument (allenfalls in Kopie) vorzulegen.
 
Bei Verlust des Typenscheins
  • Ist das Fahrzeug in Österreich angemeldet, benötigt man eine Verlustanzeige bei der Polizei, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Bezirkshauptmannschaft und ein Duplikat des Typenscheins oder das technische Datenblatt vom Generalimporteur.
  • Ist das Fahrzeug nicht angemeldet, braucht man zusätzlich einen Besitznachweis (den Kaufvertrag oder eine eidesstattliche Erklärung über den rechtmäßigen Besitz), weiters das technisches Datenblatt oder ein Duplikat des Typenscheins. Wenn es keinen Generalimporteur gibt, müssen die technischen Daten entweder durch einen Sachverständigen oder bei sehr alten Fahrzeugen aus der Fachliteratur, durch einen Typenschein eines gleichen Typs oder im Internet in Erfahrung gebracht werden.

TIPP: Hilfreich ist es, sich bei einem Oldtimerclub seiner Fahrzeugmarke zu erkundigen, ob dort jemand ein Fahrzeug gleichen Typs oder technische Datenblätter dazu hat.

 
Quellen: 
https://www.oeamtc.at/thema/oldtimer/eintrag-historisches-kfz-17936251 

Bundesgesetzblatt Österreich, 64. Novelle zur KDV 1967 - 298. Verordnung